Forschungssupport

Die Rechtsgrundlage zum Einwerben und Abschluss von drittmittelfinanzierten Projekten ist im Universitätsgesetz geregelt.

  • Projekte gemäß §26 sind solche, die im Namen von Projektleiter*innen eingereicht und abgeschlossen werden (z. B. FWF, Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die ÖAW etc.).

  • Projekte gemäß §27 werden im Namen der Universität eingereicht (z. B. EU-Projekte, Projekte von Bundesministerien und Auftragsforschungen).

Entsprechend der Unterschriftenregelung an der Universität Wien müssen alle Projekte gemäß §26 vom Dekan gezeichnet werden. Projekte gemäß §27 müssen bis zu einem Projektvolumen von EUR 100.000,- vom Dekan gezeichnet werden (darüber hinaus durch das Rektorat). Ihre Ansprechpersonen am Dekanat für Philosophie und Bildungswissenschaft ist Mag. Dr. Barbara Breunlich, BA.


Die Universität Wien bietet für Mitarbeiter*innen ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot zum Einwerben von Projekten und Projektanträgen:

⇒ Homepage des Forschungsservice und Nachwuchsförderung

⇒ Intranet der Universität Wien zu Drittmittelprojekten