Wahlen in die Fakultätskonferenz 2024-2026 der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft der Universität Wien

Die Wahlen in die Fakultätskonferenz der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft der Universität Wien für eine Funktionsperiode von zwei Jahren finden gemäß §7 Abs.5b Organisationsplan der Universität Wien

vom 6.5. (ab 5:00 Uhr) – 7.5. (bis 16.00 Uhr) im Wege des Online-Wahlsystems POLYAS (polyas.com)

statt.

 

Die Wahl ist nur dann gültig, wenn mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen.

Es werden gewählt:

·       8 Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personenkreis der Universitätsprofessor*innen,

·       4 Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personenkreis der Universitätsdozent*innen sowie wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im Forschungs- und Lehrbetrieb und

·       ein Mitglied und Ersatzmitglieder aus dem Personenkreis des allgemeinen Universitätspersonals.

 

4 Mitglieder aus dem Personenkreis der Studierenden werden nach den Bestimmungen des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 von den Hochschüler*innen an der Universität Wien entsandt.

Eine allfällige Wiederholungswahl findet am Mo 13.5. (8.00-15.00 Uhr), Wahlsystem wie oben, statt.

 

Wahlrecht und Stichtag

Die Vertreter*innen in der Fakultätskonferenz sind auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen. Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechts ist der Tag der Wahlausschreibung im Mitteilungsblatt der Universität Wien.

Aktiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessor*innen (§ 97 Universitätsgesetz 2002), Universitätsdozent*innen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs.2 Z2 Universitätsgesetz 2002) und alle Angehörigen des allgemeinen Universitätspersonals (§94 Abs.3 Universitätsgesetz 2002), jeweils für die Wahl der Vertreter*innen aus ihrem Personenkreis.

Mitarbeiter*innen, die sowohl der Personengruppe der Universitätsdozent*innen sowie wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im Forschungs- und Lehrbetrieb als auch dem allgemeinen Universitätspersonal angehören, haben bis zum Ende der Auflagefrist des Wahlberechtigtenverzeichnisses bei der designierten Dekanin, Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Schulte, M.A., Dekanat der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft, Universitätsstraße 7, 1010 Wien, per Email an dekanin.philbild@univie.ac.at, anzugeben, in welcher Personengruppe sie ihr Wahlrecht ausüben wollen, anderenfalls verfällt ihr Wahlrecht.

Verzeichnis der Wahlberechtigten

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt der designierten Dekanin Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Schulte, M.A.. Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt von Donnerstag 15.4.-22.4. zur physischen und nach Maßgabe der Möglichkeiten auch telefonischen Einsichtnahme für die Wahlberechtigten im Dekanat der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft, Universitätsstraße 7 (NIG), 3. Stock, Raum B0310, 1010 Wien, Öffnungszeiten Montag bis Freitag 10:00-14:00 Uhr, tel. Einsichtnahme 0664-60277-46001 auf. Während dieser Auflagefrist kann gegen das Verzeichnis schriftlich bei der designierten Dekanin, per Email an dekanin.philbild@univie.ac.at, Einspruch erhoben werden. Über Einsprüche hat die designierte Dekanin längstens zwei Arbeitstage nach Ende der Auflagefrist endgültig zu entscheiden.

Wahlvorschläge

Jede*r aktiv Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen spätestens eine Woche vor dem Wahltag (bis spät. Freitag 26.4. – 12.00 Uhr) schriftlich beim Dekanat, per Email an dekanin.philbild@univie.ac.at eingebracht werden, anderenfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Wahlwerbende als die vierfache Zahl der zu wählenden Vertreter*innen enthalten. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung mit eigenhändiger (ggf. eingescannter) Unterschrift aller darauf angeführten Wahlwerbenden beigefügt sein. Die Übermittlung per E-Mail/Scan ist zulässig. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Die designierte Dekanin hat die überreichten Wahlvorschläge zu prüfen und vorhandene Bedenken umgehend dem*der Vertreter*in des Wahlvorschlags mitzuteilen. Als Vertreter*innen des Wahlvorschlags gelten die Wahlwerbenden in der im Wahlvorschlag genannten Reihenfolge. Eine mehrfach angeführte Person ist von der designierten Dekanin aus allen Wahlvorschlägen zu streichen, ebenso Personen, deren Unterschrift auf dem Wahlvorschlag oder denen die Wählbarkeit fehlt. Zugelassene Wahlvorschläge sind spätestens drei Tage vor der Wahl, das ist ab Freitag 26.4. ab 15.00 Uhr zur Einsicht am Dekanat der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft, Universitätsstraße 7 (NIG), 3. Stock, Raum B 0310, 1010 Wien, 10:00-15:30 Uhr, aufzulegen. Darüber hinaus wird die designierte Dekanin die Wahlberechtigten nach Möglichkeit per E-Mail über die zugelassenen Wahlvorschläge informieren. Mängel bei Versand oder Zustellung dieses E-Mails berühren jedoch die Gültigkeit der Wahl nicht.

Die designierte Dekanin hat unverzüglich nach Ende der Auflagefrist des Wahlberechtigtenverzeichnisses (bzw. nach Entscheidung über allfällige Einsprüche gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis) und nach Feststellung der zugelassenen Wahlvorschläge die technische Vorbereitung der Wahl im Online-Wahlsystem zu veranlassen und hat diese zeitgerecht vor Wahlbeginn abzuschließen. Der Online-Stimmzettel hat sämtliche zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihres Einlangens zu enthalten.

Bei der Erstellung der Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder in die Fakultätskonferenz ist auf den Frauenanteil zu achten. (vgl. § 20a UG)

Durchführung der Wahl

Die designierte Dekanin leitet die Wahl. Sie bestellt eine*n Protokollführer*in.

Die Zugangsinformationen zum Online-Wahlsystem sind den Wahlberechtigten spätestens zu Wahlbeginn, nach Möglichkeit jedoch zeitgerecht vor Wahlbeginn per E-Mail zuzustellen. Das Online-Wahlsystem hat die Stimmberechtigung zu überprüfen. Die Wahlen sind geheim und durch persönliche Stimmabgabe im Online-Wahlsystem durchzuführen. Die Stimmabgabe hat unbeobachtet zu erfolgen. Die Stimme kann gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge mittels des Online-Wahlsystems abgegeben werden.

Nach Beendigung der Stimmabgabe hat die designierte Dekanin in Anwesenheit des*der Protokollführer*in anhand des vom Online-Wahlsystem erstellten Wahlprotokolls die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen, die Zahl der ungültigen Stimmen und die Zahl der für jeden zugelassenen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen festzustellen.

Die designierte Dekanin hat nach dem d’Hondtschen Verhältniswahlrecht die Zahl der auf die zugelassenen Wahlvorschläge entfallenen Vertreter*innen zu ermitteln.

Im Falle des Vorliegens nur eines Wahlvorschlags ist über diesen mit Ja oder Nein abzustimmen. Die auf dem Wahlvorschlag gereihten Wahlwerbenden sind gewählt, wenn der Wahlvorschlag die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.

 

Diese Wahlkundmachung gilt als Ladung zur Wahl!

 

Die designierte Dekanin

Barbara Schulte

 

 Mitteilungsblatt